Vermittlungsbedingungen von Ibiza-aktuell

Sehr geehrte Kunden,

die nachfolgenden Vermittlungsbedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, im Falle Ihrer Buchung Inhalt des Vermittlungsvertrages, den Sie – nachfolgend „Kunde“ genannt, mit der Firma Ibiza-aktuell Rainer Breite, Kirchstr.5, 56841 Traben-Trarbach, nachfolgend Ibiza-aktuell abgekürzt, bezüglich der Ferienwohnung/des Ferienhauses abschließen. „Ferienwohnung“, bzw. „Ferienhaus“ werden nachfolgend einheitlich „Feriendomizil“ genannt. Die nachfolgenden Vermittlungsbedingungen regeln gleichzeitig das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und dem Eigentümer/Vermieter mit dem der Vertrag durch die Vermittlung von Ibiza-aktuell zustande kommt. Der Eigentümer, bzw. Vermieter des Feriendomizils wird nachfolgend aus Vereinfachungsgründen als „Vermieter“ bezeichnet. Bitte lesen Sie diese Bedingungen daher sorgfältig durch.

 

 

1.  Stellung und Leistungen von Ibiza-aktuell, Anzuwendende Rechtsvorschriften

1.1. Ibiza-aktuell bietet im Prospekt, bzw. auf den Internetseiten die Vermittlung fremder Leistungen, nämlich von Verträgen mit den Vermietern der Feriendomizile an. Ibiza-aktuell hat daher lediglich die Stellung eines Vermittlers zwischen dem Kunden und dem Vermieter. Dies gilt nicht, soweit Ibiza-aktuell nach den Grundsätzen des § 651a Abs. 2 BGB den Anschein erweckt, vertraglich vorgesehene Leistungen bezüglich des Feriendomizils als eigene zu erbringen..

1.2. Die Rechte und Pflichten von Ibiza-aktuell als Vermittler ergeben sich aus diesen Vermittlungsbedingungen, etwaigen ergänzenden vertraglichen Vereinbarungen, hilfsweise aus den gesetzlichen Vorschriften der §§ 675, 631 ff. BGB (Vorschriften über die entgeltliche Geschäftsbesorgung).

1.3. Für die Rechte und Pflichten des Kunden gegenüber dem Vermieter gelten ausschließlich die für diesen geltenden gesetzlichen Bestimmungen und die mit diesem getroffenen Vereinbarungen.

1.4. Soweit die nachfolgenden Bestimmungen Regelungen bezüglich des Aufenthalts sowie der Rechte und Pflichten von Kunde und Vermieter enthalten, werden diese Vereinbarungen durch Ibiza-aktuell als Vertreter namens und in Vollmacht des Vermieters getroffen und Inhalt des mit diesem durch Vermittlung von Ibiza-aktuell zustande kommenden Vertrags.

2.        Buchungsablauf

2.1. Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax, per eMail, oder über das Internet erfolgen.

2.2. Mit der Buchung bietet der Kunde dem Vermieter des Feriendomizils, vertreten durch Ibiza-aktuell, den Abschluss des Vertrages auf der Grundlage der Beschreibung des Feriendomizils, aller ergänzenden Angaben im Prospekt, bzw. im Internet – insbesondere der

"Allgemeinen Leistungsbeschreibung  - soweit der Kunde von diesen Angaben und Hinweisen vor der Buchung als Vertragsgrundlage Kenntnis nehmen kann - und dieser Vermittlungsbedingungen verbindlich an.

2.3. Der Vertrag kommt rechtsverbindlich für Kunde und Vermieter mit der durch Ibiza-aktuell als Vertreter des Vermieters erfolgenden, schriftlichen, per Telefax oder in elektronischer Textform übermittelten  Buchungsbestätigung/Vermittlungsvertrages zu Stande. Bei Buchungen kürzer als eine Woche vor Belegungsbeginn kann die Buchungsbestätigung/Vermittlungsvertrages rechtsverbindlich auch in telefonischer Form erfolgen.

3.        Zahlungsabwicklung

3.1. Ibiza-aktuell ist hinsichtlich aller Zahlungen, auch bezüglich Rücktrittskosten und sonstigen Zahlungen an den Vermieter, Inkassobevollmächtigte des Vermieters.

3.2 Mit Vertragsschluss (Zugang der Buchungsbestätigung), ist eine Anzahlung fällig. Deren Höhe ergibt sich aus der Beschreibung des Feriendomizils und der hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung. Soweit im Einzelfall nichts anderes in der Beschreibung oder der Buchungsbestätigung vermerkt ist, beträgt die Anzahlung 20% des Gesamtpreises und ist innerhalb von 7 Tagen an Ibiza-aktuell auf das in der Buchungsbestätigung angegebene Konto zu bezahlen, wobei Ibiza-aktuell der Betrag innerhalb dieser Frist gutgeschrieben sein muss.  Die Anzahlung wird auf den Gesamtpreis angerechnet. Dies gilt ebenso für eine Zwischenzahlung, derer Höhe auf der Buchungsbestätigung vermerkt ist.

3.3. Die Fälligkeit der Restzahlung variiert je nach vermitteltem Objekt. Sie ergibt sich aus der Beschreibung des Feriendomizils und/oder der Buchungsbestätigung/Vermittlungsvertrages. Soweit dort keine besondere Fälligkeitsregelung angegeben ist, ist die Restzahlung spätestens 8 Wochen vor Belegungsbeginn an Ibiza-aktuell überweisen werden. Zahlungen per Scheck sind ausgeschlossen. Zahlungen per Kreditkarte sind nur bei vorheriger ausdrücklicher Vereinbarung möglich oder wenn dies in der Buchungsgrundlage (Prospekt, Internet) allgemein angegeben ist.

3.4. Gehen die Anzahlung und/oder die Restzahlung bei Ibiza-aktuell oder dem vereinbarten Zahlungsempfänger nicht innerhalb dieser Frist ein, obwohl das Ferienobjekt vertragsgemäß zur Verfügung steht und kein vertragliches oder gesetzliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, ist Ibiza-aktuell berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung namens und in Vollmacht des Vermieters dessen Rücktritt vom Vertrag zu erklären und dem Kunden namens des Vermieters pauschalierte Rücktrittsgebühren gemäß Ziffer 4.2 zu berechnen.

3.5. Soweit der Vermieter zur vertragsgemäßen Überlassung des gebuchten Objekts bereit und in der Lage ist, und kein vertragliches oder gesetzliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden gegeben ist, besteht ohne vollständige Bezahlung kein Anspruch auf Bezug des Objektes und auf die vertraglichen Leistungen.

4.        Rücktritt des Kunden, Umbuchung, Ersatzperson

4.1. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Verträgen über Feriendomizile gegenüber Vermietern im In- und Ausland kein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht. Dem Kunden wird jedoch bei den von Ibiza-aktuell vermittelten Verträgen durch den Vermieter vertraglich ein Rücktrittsrecht entsprechend den nachfolgenden Bestimmungen eingeräumt. Die Rücktrittserklärung kann ausschließlich an Ibiza-aktuell als Vertreter des Vermieters gerichtet werden. Es wird dringend empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären..

4.2 Die Vermieter können durch Ibiza-aktuell als Inkassobevollmächtigte im Falle des Rücktritts folgende pauschalen Rücktrittskosten erheben, bei deren Berechnung ersparte Aufwendungen sowie eine gewöhnlich mögliche anderweitige Belegung des Feriendomzils berücksichtigt sind. Diese pauschalierten Rücktrittsgebühren betragen:

a) Bei einem Rücktritt bis zum 90. Tag vor Belegungsbeginn 30% des Gesamtpreises.
b)
Bei einem Rücktritt vom 89. bis zum 59. Tag vor Belegungsbeginn 50% des Gesamtpreises.
c) ab dem 60.Tag vor Reisebeginn 100 % des Mietpreises.

4.3. Es bleibt dem Kunden ausdrücklich vorbehalten, direkt dem Vermieter gegenüber oder gegenüber Ibiza-aktuell nachzuweisen, dass dem Vermieter  tatsächlich kein oder ein wesentlich geringer Ausfall entstanden ist, als die jeweils geltend gemachte pauschale Entschädigung. Im Falle eines solchen Nachweises ist der Kunde nur zur Bezahlung des geringeren Betrages verpflichtet.

4.4. Dem Vermieter bleibt es vorbehalten, an Stelle der pauschalen Entschädigung den konkreten Ausfall geltend zu machen, welcher in diesem Fall dem Kunden gegenüber zu beziffern und zu belegen ist.

4.5.  In jedem Fall eines Rücktritts ist der Kunde berechtigt, nach Maßgabe des Buchungsvertrages, eine Ersatzperson zu benennen, die mit allen Rechten und Pflichten in den mit dem Kunden abgeschlossenen Vertrag eintritt. Der Vermieter kann selbst oder durch Ibiza-aktuell als Vertreter  dem Eintritt der Ersatzperson in den Vertrag widersprechen, wenn dieser oder seine mitreisenden Personen den vertraglichen Vereinbarungen nicht entsprechen oder sonstige vertragswesentliche Umstände bei der Ersatzperson oder ihren Mitreisenden nicht gegeben sind.

4.6. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Abdeckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird ausdrücklich empfohlen. Diese kann über den Internetauftritt von Ibiza-aktuell abgeschlossen werden..

4.7. Ein vertraglicher oder gesetzlicher Anspruch auf die Durchführung von Änderungen nach Vertragsabschluss hinsichtlich des Reisetermins, der Belegungsdauer, gebuchter Zusatzleistungen oder sonstiger wesentlicher Vertragsumstände (Umbuchung) besteht nicht. Ist eine Umbuchung möglich und wird sie auf Wunsch des Kunden tatsächlich vorgenommen, so kann  Ibiza-aktuell namens des Eigentümers bis 90 Tage vor Belegungsbeginn ein Umbuchungsentgelt von 25,- EUR pro Umbuchung verlangen. Umbuchungswünsche, die nach Ablauf dieser Frist erfolgen, können, falls möglich, nur nach Rücktritt vom Vertrag zu den vorstehenden Bedingungen und gleichzeitiger Neubuchung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

5.        Rücktritt durch den Vermieter

Wird die Vertragsdurchführung infolge bei Vertragsabschluß nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt so gilt:

a) In diesem Fall können der Kunde wie auch der Vermieter, dieser vertreten durch Ibiza-aktuell, den Vertrag kündigen. Es wird die entsprechende Anwendung der Vorschriften des § 651 j Bürgerliches Gesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland sowie die Vorschriften, auf die in dieser Bestimmung verwiesen wird, vereinbart.

b) Dieses entsprechend anwendbare Kündigungsrecht wegen höherer Gewalt ist jedoch ausschließlich auf Sachverhalte bezogen, welche sich unmittelbar auf die vertragsgemäße Überlassung des Feriendomizils oder die unmittelbare Umgebung des Feriendomizils (Waldbrände in unmittelbarer Umgebung, Straßensperrungen, Sperrungen aufgrund von Seuchen oder Umweltereignisse) im Sinne einer erheblichen Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung des Aufenthalts auswirken.

c) Dementsprechend rechtfertigen Anreisehindernisse, insbesondere bei Flügen, keine Kündigung des Vertrags mit dem Vermieter.

5.2. Der Vermieter, bzw. dessen örtliche Bevollmächtigte oder Ibiza-aktuell als deren Vertreter, können den Vertrag nach Belegungsbeginn kündigen, wenn der Kunde und/oder seine Mitreisenden die Durchführung des Vertrages ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stören oder wenn diese sich in solchem Maß vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt insbesondere im Fall einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Beschädigung des Feriendomzils und des Inventars sowie eines schuldhaften Verstoßes gegen die besonderen Obliegenheiten nach Ziffer 12. dieser Bedingungen. Wird der Vertrag gekündigt, so behält der Vermieter den Anspruch auf den Gesamtpreis; der Vermieter muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die dieser aus einer anderweitigen Belegung des Feriendomzils erlangt.

6.        Nicht in Anspruch genommene Leistungen

6.1. Nimmt der Kunde vertragliche Leistungen, die ihm vertragsgemäß zur Verfügung gestellt wurden, insbesondere infolge verspäteter Ankunft und/oder früherer Abreise wegen Krankheit oder aus anderen, nicht vom Vermieter oder von Ibiza-aktuell zu vertretenden Gründen nicht oder nicht vollständig in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Kunden auf anteilige Rückerstattung.

6.2. Der Vermieter bezahlt an den Kunden jedoch diejenigen Beträge zurück, die er aus einer anderweitigen Belegung des Objekts erlangt.

6.3. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die ihm durch einen unverschuldeten Abbruch des Aufenthalts entstehenden Kosten nur durch eine besondere Reiseabbruchversicherung abgedeckt werden können und nicht durch eine gewöhnliche Reiserücktrittskostenversicherung abgedeckt sind. Eine solche Reiseabbruchversicherung ist im Preis für das Feriendomizil nicht enthalten. Der Abschluss wird empfohlen.

7.        Kaution

7.1. Der Vermieter ist berechtigt, nach Vertragsabschluss, bei Einzug oder bei Schlüsselübergabe (soweit dies, z.B. bei Spätanreise oder Schlüsselhinterlegung nicht möglich ist auch noch später) eine Kaution zu verlangen, soweit sich dies aus der Beschreibung des Feriendomzils und/oder der Buchungsbestätigung Vermittlungsvertrages ergibt.

7.2. Das Kautionsverhältnis kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Vermieter zu Stande. Ibiza-aktuell treffen keinerlei Verpflichtungen zur Abrechnung oder Rückzahlung der Kaution..

7.3. Weisen das Feriendomizil und/oder seine Einrichtungen bei der Rückgabe Schäden auf, bei denen begründeter Anlass besteht, dass diese vom Kunden oder seinen Mitreisenden zu vertreten sind, so ist der Vermieter berechtigt, die zur Deckung des Schadens voraussichtlich entstehenden Kosten von der Kaution einzubehalten.  

7.5. Der Vermieter erteilt eine Abrechnung der Kaution bei Abreise des Kunden, zahlt den zurück zu erstattenden Kautionsbetrag in bar aus  und/oder macht von ihm beanspruchte Einbehalte geltend. Dem Kunden bleiben im Falle eines solchen Einbehalt alle Einwendungen zum Grund und zur Höhe des Anspruchs, auf den der Einbehalt gestützt wird, vorbehalten..

8.        Einreisebestimmungen

8.1. Für deutsche Staatsbürger genügt für Spanien ein gültiger Personalausweis, bzw. Kinderausweis (keine Ersatzausweise!).

8.2. Über die von ausländischen Kunden zu beachtenden Bestimmungen gibt deren inländische Vertretung oder ein Konsulat Auskunft. Ohne ausdrückliche diesbezügliche Vereinbarung trifft Ibiza-aktuell keine Pflicht zur Erkundigung und/oder zum Hinweis auf Einreisebestimmungen für Nicht-EG-Ausländer, Staatenlose oder Personen mit vergleichbarem Status.

9.        Obliegenheiten des Kunden gegenüber Ibiza-aktuell und dem Vermieter, Kündigung durch den Kunden

9.1. Mängel der Vermittlungsleistung von Ibiza-aktuell sind vom Kunden dieser gegenüber unverzüglich anzuzeigen und Gelegenheit zur Abhilfe zu geben. Unterbleibt diese Anzeige schuldhaft, entfallen jedwede Ansprüche des Kunden aus dem Vermittlungsvertrag, soweit Ibiza-aktuell in der Lage gewesen wäre, angemessene Abhilfe zu schaffen.

9.2. Mängel des Feriendomizils selbst, seiner Einrichtungen oder sonstige Mängel oder Störungen sind vom Kunden unverzüglich gegenüber der von Ibiza-aktuell genannten Stelle, ohne besonderen Hinweis gegenüber dem Vermieter selbst, anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Unterbleibt diese Anzeige schuldhaft, bestehen keine Ansprüche des Kunden gegenüber dem Vermieter, soweit dieser in der Lage gewesen wäre, dem Mangel oder der Störung unmittelbar oder durch die Überlassung eines gleichwertigen anderen Feriendomizils abzuhelfen.

9.3. Damit dem Kunden bei Schäden am Ferienobjekt oder seiner Einrichtungen keine Nachteile bezüglich der Beweislage hinsichtlich seines Verschuldens oder Nichtverschuldens oder der Schadenshöhe entstehen, wird dringend empfohlen, wenn solche Schäden beim Bezug oder später festgestellt werden, diese dem Vermieter oder seinen hierfür benannten Beauftragten gegenüber unverzüglich auch dann anzeigen, wenn der Kunde solche Schäden nicht selbst verursacht hat und auch dann, wenn sie für ihn nicht störend sind.

9.4. Wird der Aufenthalt im Feriendomizil durch einen Mangel oder eine Störung, für die der Vermieter vertraglich einzustehen hat, erheblich beeinträchtigt, so kann der Kunde den Vertrag mit dem Vermieter kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Fortsetzung des Aufenthalts infolge eines solchen Mangels oder einer solchen Störung aus wichtigem, Ibiza-aktuell erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn der Vermieter oder, soweit vorhanden und vertraglich als Ansprechpartner vereinbart, dessen Beauftragte, eine ihnen vom Kunden bestimmte angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder vom Vermieter oder dessen Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird.

10.     Haftung

Die vertragliche Haftung von Ibiza-aktuell als Vermittler aus dem Vermittlungsvertrag ist, für jedwede Schäden des Kunden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Wert der vermittelten Leistung beschränkt, soweit der Schaden des Kunden von Ibiza-aktuell weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder Ibiza-aktuell für einen Schaden allein aufgrund des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen verantwortlich ist.

11.     An- und Abreisezeit, verspätete Ankunft

11.1. Das Feriendomizil kann frühestens ab 15.00 Uhr bezogen werden. Die Abreise muss spätestens um 10.00 Uhr erfolgen.Ein Anspruch auf einen früheren Bezug und/oder längeren Aufenthalt besteht nicht.

11.2. Ibiza-aktuell teilt die späteste Ankunftszeit mit. Ein Anspruch auf Schlüsselübergabe und Domzilübernahme bei verspäteter Ankunft besteht nicht.

11.3.  Eine Verspätung hat der Gast in den Reiseunterlagen genannten Stelle anzuzeigen, insbesondere für den Fall, dass der Eigentümer oder örtliche Beauftragte ausnahmsweise zu einer späteren Übergabe bereit ist.

11.4. Der Eigentümer/Vermieter, bzw. die mit der Schlüsselübergabe beauftragte Stelle kann die Durchführung der verspäteten Übergabe von der Bezahlung eines angemessenen Entgelts abhängig machen. Zwischen 20.00 Uhr und 07.00 Uhr beträgt dieses Entgelt pauschal € 60,-.

11.5.  Übernachtungskosten des Gastes aufgrund verspäteter Ankunft gehen zu seinen Lasten.

11.6. Das Feriendomizil ist zu dem in den Reiseunterlagen angegebenen Zeitpunkt zu räumen und im vertragsgemäßen Zustand, insbesondere nach durchgeführter Endreinigung (soweit diese vom Kunden selbst durchgeführt wird) zu übergeben. Bei verspäteter Räumung kann der Eigentümer/Vermieter eine Mehrvergütung sowie den Ersatz der Aufwendungen verlangen, welche durch die verspätete Räumung und Übergabe entstehen.

12.     Obliegenheiten gegenüber dem Feriendomizilanbieter

12.1. Das Vertragsobjekt darf nur mit der im Vertrag angegebenen Personenzahl belegt werden. Im Falle einer Überbelegung ist der Vermieter berechtigt, eine zusätzliche angemessene Vergütung für den Zeitraum der Überbelegung zu verlangen und die überzähligen Personen haben unverzüglich das Objekt zu verlassen.

12.2. Die Aufnahme von Gästen des Kunden ist auf den Zeitraum von 24 Stunden und maximal eine Übernachtung beschränkt. Eine längerfristige Aufnahme von Gästen bedarf der ausdrücklichen vorherigen Zustimmung des Vermieters und kann von diesem von der Bezahlung einer Mehrvergütung durch den Kunden abhängig gemacht werden.

12.3. Ohne ausdrückliche Zustimmung des Vermieters sind Wechselbelegungen, also ein Wechsel oder eine Nachfolge von Personen, die das Feriendomizil tatsächlich bewohnen bzgl. einzelner Personen oder insgesamt nicht gestattet. Im Falle eines entsprechenden vertragswidrigen Verhaltens ist der Vermieter berechtigt, eine Mehrvergütung zu verlangen.

12.4. Das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen etc. auf dem Grundstück ist nicht erlaubt.

12.5. Der Kunde verpflichtet sich,  zugleich für seine Mitreisenden in deren Vertretung, das Feriendomizil und seine Einrichtungen pfleglich zu behandeln, und dem Vermieter alle Schäden und Mängel während der Belegungszeit schnellstmöglich zu melden.

12.6. Räumlichkeiten, Anlagen oder Flächen, die im örtlichen Zusammenhang mit dem Feriendomizil stehen und in der Beschreibung des Feriendomizils oder entsprechender örtlicher Hinweise dahingehend bezeichnet sind, dass sie nicht zu den vertraglich geschuldeten Leistungen gehören, dürfen vom Kunden und seinen Mitreisenden nicht betreten werden.

12.7. Der Kunde ist dazu verpflichtet, das Haus bei der Abreise aufgeräumt, sauber und ordentlich zu verlassen. Die Reinigung umfasst: die Küche in Ordnung zu bringen, Fußböden zu Staubsaugen bzw. zu fegen. Restliche Lebensmittel sind mitzunehmen., Müll zu entsorgen und ein benutzter Grill zu reinigen.

12.8. Haustiere dürfen nur mitgebracht werden, wenn

a) dies in der Beschreibung des Objekts vorgesehen ist

b) bei der Buchung zu Art, Rasse und Größe wahrheitsgemäße Angaben gemacht wurden

c) in der Buchungsbestätigung/Vermittlungsvertrages eine ausdrückliche Zusage bezüglich der Gestaltung der Mitnahme erfolgt ist

d) und die Tiere stubenrein und gut erzogen sind und den bei der Buchung gemachten Angaben entsprechen.

Betten und Sofas sind den Zweibeinern vorbehalten.

13.      Ausschlussfrist für Ansprüche aus dem Vermittlungsvertrag, Verjährung

13.1. Sämtliche Ansprüche gegenüber Ibiza-aktuell aus dem Vermittlungsvertrag, gleich aus welchem Rechtsgrund, hat der Kunde gegenüber Ibiza-aktuell innerhalb von einem Monat nach dem vertraglich vereinbarten letzten Aufenthaltstag geltend zu machen. Ansprüche bei Versäumen der Frist entfallen nur dann nicht, wenn die fristgerechte Geltendmachung unverschuldet unterblieb.

13.2. Ansprüche des Kunden aus dem Vermittlungsvertrag, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen, einschließlich vertraglicher Ansprüche auf Schmerzensgeld, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von Ibiza-aktuell oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Ibiza-aktuell beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Ibiza-aktuell oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Ibiza-aktuell beruhen.

13.3. Alle übrigen Ansprüche aus dem Vermittlungsvertrag verjähren in einem Jahr.

13.4. Die Verjährung nach Ziffern 13.2 und 13.3 beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Kunde vom Anspruch und von Ibiza-aktuell als Anspruchsgegner Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangt haben müsste.

13.5.  Schweben zwischen dem Kunden und Ibiza-aktuell Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder Ibiza-aktuell die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

Wichtiger Hinweis zum Gerichtsstand für Klagen:

Sehr geehrte Kunden,

die von uns vermittelten Eigentümer/Vermieter sind grundsätzlich bemüht, Beanstandungen vor Ort zu erledigen. Obwohl wir ausschließlich als Vermittler tätig sind und wir damit nicht für von Ihnen nach Belegungsende gegebenenfalls geltend gemachte Ansprüche  auf Rückzahlung des Miet-preises und/oder Schadensersatzansprüche haften, sind wir auch in diesem Fall immer bemüht, uns gegenüber dem Eigentümer/Vermieter für eine kulante außergerichtliche Regelung einzusetzen.

Leider geht es  jedoch manchmal nicht ohne gerichtliche Auseinandersetzung. Soweit Sie  gegen uns Klage in unserer Eigenschaft als Vermittler erheben ,verweisen wir auf die Rechtswahl- und Gerichtsstandsklausel in Ziff.13 unserer Vermittlungsbedingungen.

Falls Sie jedoch der Auffassung sein sollten, uns im Rahmen einer Klage unmittelbar wie einen Veranstalter oder einen Vermieter in Anspruch nehmen zu wollen, beachten Sie bitte folgenden Hinweis der ausdrücklich keine Gerichtsstands-vereinbarung darstellt, sondern lediglich Ihrer Information dient: Nach Art. 22 der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates der Europäischen Gemeinschaft über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen ist für solche Klagen Ihrerseits und des Eigen-tümers/Vermieters gegen Sie andererseits die ausschließliche Zuständigkeit der Gerichte des Landes begründet ist, in dem das Feriendomizil liegt, also der zuständigen Gerichte in Spanien. Die Anwendbarkeit der vorgenannten Vorschrift und damit die Unzuständigkeit eines angerufenen deutschen Gerichts ist von diesem deutschen Gericht von Amts wegen zu prüfen. Dieses deutsche Gericht ist demnach gegebenenfalls von Gesetz wegen aufgrund der vorgenannten Verordnung gehalten, eine Klage gegen uns, falls Sie uns als Veranstalter oder Vermieter in Anspruch nehmen wollen, wegen fehlender internationaler Zuständigkeit abzuweisen.

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© Diese Vermittlungsbedingungen sind urheberrechtlich geschützt; RA Noll, Stuttgart, 2002 - 2010

 

Vermittelnde Agentur ist:

Firma

Ibiza-aktuell Rainer Breite
Kirchstr.5
56841 Traben-Trarbach
Telefon: 0049 (0) 6541 8189487
Fax: 0049 (0)
2337 4749709
info@ibiza-aktuell.de
Steuernummer: 321/575/2016
USt.-Id: DE262755771
Inhaber: Rainer Breite