3.2 Mit Vertragsschluss (Zugang der Buchungsbestätigung), ist eine Anzahlung fällig. Deren Höhe ergibt sich aus der Beschreibung des Feriendomizils und der hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung. Soweit im Einzelfall nichts anderes in der Beschreibung oder der Buchungsbestätigung vermerkt ist, beträgt die Anzahlung 20% des Gesamtpreises und ist innerhalb von 7 Tagen an Ibiza-aktuell auf das in der Buchungsbestätigung angegebene Konto zu bezahlen, wobei Ibiza-aktuell der Betrag innerhalb dieser Frist gutgeschrieben sein muss. Die Anzahlung wird auf den Gesamtpreis angerechnet. Dies gilt ebenso für eine Zwischenzahlung, derer Höhe auf der Buchungsbestätigung vermerkt ist.
a) Bei einem Rücktritt bis zum 90. Tag vor Belegungsbeginn 30% des Gesamtpreises.
b) Bei einem Rücktritt vom 89. bis zum 59. Tag vor Belegungsbeginn 50% des Gesamtpreises.
ab dem 60.Tag vor Reisebeginn 100 % des Mietpreises.
9.2. Mängel des Feriendomizils selbst, seiner Einrichtungen oder sonstige Mängel oder Störungen sind vom Kunden unverzüglich gegenüber der von Ibiza-aktuell genannten Stelle, ohne besonderen Hinweis gegenüber dem Vermieter selbst, anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Unterbleibt diese Anzeige schuldhaft, bestehen keine Ansprüche des Kunden gegenüber dem Vermieter, soweit dieser in der Lage gewesen wäre, dem Mangel oder der Störung unmittelbar oder durch die Überlassung eines gleichwertigen anderen Feriendomizils abzuhelfen.
Wichtiger Hinweis zum Gerichtsstand für Klagen:
Sehr geehrte Kunden,
die von uns vermittelten Eigentümer/Vermieter sind grundsätzlich bemüht, Beanstandungen vor Ort zu erledigen. Obwohl wir ausschließlich als Vermittler tätig sind und wir damit nicht für von Ihnen nach Belegungsende gegebenenfalls geltend gemachte Ansprüche auf Rückzahlung des Miet-preises und/oder Schadensersatzansprüche haften, sind wir auch in diesem Fall immer bemüht, uns gegenüber dem Eigentümer/Vermieter für eine kulante außergerichtliche Regelung einzusetzen.
Leider geht es jedoch manchmal nicht ohne gerichtliche Auseinandersetzung. Soweit Sie gegen uns Klage in unserer Eigenschaft als Vermittler erheben ,verweisen wir auf die Rechtswahl- und Gerichtsstandsklausel in Ziff.13 unserer Vermittlungsbedingungen.
Falls Sie jedoch der Auffassung sein sollten, uns im Rahmen einer Klage unmittelbar wie einen Veranstalter oder einen Vermieter in Anspruch nehmen zu wollen, beachten Sie bitte folgenden Hinweis der ausdrücklich keine Gerichtsstands-vereinbarung darstellt, sondern lediglich Ihrer Information dient: Nach Art. 22 der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates der Europäischen Gemeinschaft über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen ist für solche Klagen Ihrerseits und des Eigen-tümers/Vermieters gegen Sie andererseits die ausschließliche Zuständigkeit der Gerichte des Landes begründet ist, in dem das Feriendomizil liegt, also der zuständigen Gerichte in Spanien. Die Anwendbarkeit der vorgenannten Vorschrift und damit die Unzuständigkeit eines angerufenen deutschen Gerichts ist von diesem deutschen Gericht von Amts wegen zu prüfen. Dieses deutsche Gericht ist demnach gegebenenfalls von Gesetz wegen aufgrund der vorgenannten Verordnung gehalten, eine Klage gegen uns, falls Sie uns als Veranstalter oder Vermieter in Anspruch nehmen wollen, wegen fehlender internationaler Zuständigkeit abzuweisen.
Vermittelnde Agentur ist:
Ibiza-aktuell Rainer Breite
2337 4749709